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Versendung von Entscheidungen des Landessozialgerichts

Entscheidungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen werden auf Anfrage auch direkt übersandt. Anfragen sind schriftlich zu richten an:


Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Georg-Wilhelm-Straße 1
29223 Celle

Bitte geben Sie unbedingt das Aktenzeichen und möglichst auch das Datum der Entscheidung an.

Für die Übersendung einer Entscheidung (per Post oder per E-Mail) wird eine Gebühr von 12,50 EUR erhoben (Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung).

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