Hinweise zur Einlegung von Rechtsmitteln
Die Rechtsantragstelle bei Gericht
Hinweise zur Einlegung von Rechtsmitteln
Vordruck zur Stellung eines Eilantrages
Bei einer Klageerhebung in der Rechtsantragsstelle bringen Sie bitte den gesamten Schriftwechsel mit der Behörde und insbesondere den angefochtenen Verwaltungsakt / Widerspruchsbescheid mit. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragsstelle keine Rechtsberatung erfolgen darf. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstellen erfahren Sie hier für das Landessozialgericht bzw. auf der Seite des jeweiligen Sozialgerichts.
Erläuterungen zum weiteren Verfahrensablauf können Sie der Seite Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens entnehmen.
Hinweise zur Prozesskostenhilfe finden Sie im Ratgeber des Justizportals Niedersachsen.