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Datenschutzhinweise für den Bereich der Justizverwaltung


Justizverwaltung betrifft:

Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, einschließlich Hausrecht und Gebäudesicherheit, Dienstaufsicht Personal (Beamte, Richter, Beschäftigte, Referendare, Praktikanten), interne Organisation, Sachverständige, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Gesetzgebungsangelegenheiten, Presse, Fortbildung, Amtshaftung und Schadensangelegenheiten.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Georg-Wilhelm-Straße 1

29223 Celle

Der Datenschutzbeauftragte des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist unter der oben genannten Adresse, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, oder per E- Mail unter: LSCE-Datenschutzbeauftragter@justiz.niedersachsen.de erreichbar.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Für die Abwicklung der jeweiligen Verfahren und Verwaltung, insbesondere des Schriftverkehrs und der Terminplanung, sowie zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Verwendung zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungstätigkeit, werden die personenbezogene Daten, unter Beachtung der Bestimmungen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO - Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) bis e) und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a), b) und h)), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und weiterer besonderer Vorschriften verarbeitet.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Landessozialgericht im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt werden oder die das Landessozialgericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erlangt.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein: Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, sämtliche Daten, die Ihr Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen (z.B. Datum und Ergebnis von Laufbahnprüfungen, Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe, Umfang der Beschäftigung, Beförderungen, Höhergruppierungen, Dienstalter, Beschäftigungszeit, Zeiten von Beurlaubungen usw.), zu Zwecken der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes Gesundheitsdaten von Beschäftigten.

Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Landessozialgerichts können nur diejenigen Personen auf Ihre Daten zugreifen, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten verarbeiten, wenn diese das Dienstgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im Wesentlichen die Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die auf gesetzlicher Grundlage am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen.

Dauer der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder aus anderen gesetzlichen, etwa wissenschaftlichen - Gründen aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.

Datenschutzrechte

Sie können unter den o.g. Kontaktdaten Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Art. 15 DSGVO). Sind zu Ihrer Person unrichtige Daten gespeichert, können, Sie insoweit Berichtigung beanspruchen (Art. 16 DSGVO). Liegen die jeweiligen Voraussetzungen vor, können Sie eine Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) erreichen. Zudem steht Ihnen unter den besonderen Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu.

Einschränkungen der vorbezeichneten Rechte können sich aus der DSGVO und aus den im Einklang mit der DSGVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.

Beschwerderecht

Soweit Sie sich durch eine Datenverarbeitung beschwert fühlen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5

30159 Hannover

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

zu wenden (Art. 77 DS-GVO, § 18 NDSG).

Stand: 26.01.2022


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