PKW-Kassettenlift als Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. August 2005 (L 4 KR 124/02)
Vorinstanz: Sozialgericht Braunschweig (S 6 KR 17/00)
Normen: SGB V § 33 Abs 1
Suchworte: Hilfsmittel, Jugendlicher, Kassettenlift, PKW-Umbau, Tetraspastik
nichtamtliche Leitsätze:
1. Ein PKW-Kassettenlift ist für einen 9-jährigen Tetraspastiker ein Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Alternative 3 SGB V, wenn er aus gesundheitlichen Gründen in einem Internat lebt und der PKW mit eingebautem Kassettenlift notwendig ist, um ihn an Wochenenden und in den Schulferien zu seinem Familienwohnort zu transportieren.
2. Das Familienleben mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft gehört zu den Grundbedürfnissen eines 9-jährigen Kindes.
Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

