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SGB II - Renovierungskosten bei Umzug

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11. September 2006 (L 9 AS 409/06 ER)

Vorinstanz: SG Hildesheim - S 23 AS 148/06 ER

Normen:
§ 22 Abs 1 und 3 SGB II

Stichworte:
Unterkunftskosten

Leistsatz:
Mietvertraglich geschuldete Renovierungskosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug anfallen, sind nach § 22 Abs. 1 SGB II und nicht nach § 22 Abs. 3 SGB II zu beurteilen.

Entscheidung im Volltext: L 9 AS 409/06 ER – Renovierungskosten

Hinweis: Der Leitsatz dient nur zur Orientierung und stellt keinen amtlichen Leitsatz dar.

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