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Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 13 AS 164/14 - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2015

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