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Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 62/17, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Hildesheim

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2017

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