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Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleichs rechtmäßig, wenn wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleichs rechtmäßig, wenn wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt"

Entscheidung im Volltext: L 10 R 309/10 - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.07.2014

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