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SGB II: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

SGB II: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 21.01.2016, Az. L 6 AS 1200/13; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de; das Urteil ist rechtskräftig

Vorinstanz: Sozialgericht Hannover

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2016

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