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SGB II: Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, als Einkommen zuzurechnen, auch wenn das Kind selbst keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"SGB II: Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, als Einkommen zuzurechnen, auch wenn das Kind selbst keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat"

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Beschluss vom 15.10.2015 – L 6 AS 1100/15; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de; die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht war erfolglos, der Beschluss ist rechtskräftig.

Vorinstanz: Sozialgericht Hildesheim

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2016

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