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SGB II: Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom JobCenter getragen werden

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"SGB II: Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom JobCenter getragen werden"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 7 AS 170/16 B ER; veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Braunschweig

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2016

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