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Unterhaltsabfindung nach Scheidung ist bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 10 Jahre zu verteilen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Unterhaltsabfindung nach Scheidung ist bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 10 Jahre zu verteilen"

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 29. Januar 2015 - L 1/4 KR 17/13, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Oldenburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2015

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