Geschichte des Landessozialgerichts
Das frühere Landessozialgericht Niedersachsen wurde - ebenso wie das damalige Landessozialgericht Bremen - nach dem Auftrag des Sozialgerichtsgesetzes vom 03.09.1953 als unabhängiges, von den Verwaltungsbehörden getrenntes besonderes Verwaltungsgericht durch besonderes Landesgesetz vom 24.11.1953 zum 01.01.1954 errichtet. Der Bezirk des heutigen Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen umfasst das Land Niedersachsen sowie die Freie Hansestadt Bremen. Das Gericht ist zum 1. April 2002 als gemeinsames Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen durch den am 10. Dezember 2001 geschlossenen Staatsvertrag des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen errichtet worden.
Mit der Gründung zum 1. Januar 1954 übernahm das damalige Landessozialgericht Niedersachsen von den acht in Niedersachsen zuvor bestehenden Oberversicherungsämtern 3.499 nicht erledigte Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 1954 gingen bei dem Landessozialgericht 4.559 weitere Rechtsbehelfe ein. Von den damit insgesamt zu verzeichnenden 8.058 Eingängen blieben am Schluss des Jahres 1954 5.494 nicht erledigte Rechtsstreitigkeiten. Das Schwergewicht lag auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung, gefolgt von der Rentenversicherung und der Unfallversicherung. Zum damaligen Zeitpunkt bestanden neun ständige Senate nebst drei Zeitsenaten, die von Landessozialgerichtsräten geleitet wurden. Im Landessozialgericht Bremen waren am 1.1.1954 sechs Berufsrichter tätig, die im ersten Jahr 933 Berufungen nebst einer Beschwerde zu bewältigen hatten. Die Verteilung dieser Eingänge auf die einzelnen Rechtsgebiete entsprach derjenigen in Niedersachsen.
25 Jahre später, am 1. November 1979, waren beim Landessozialgericht Niedersachsen 34 Richter tätig. Zu diesem Zeitpunkt waren zweitinstanzlich 1.376 Verfahren anhängig. Das Schwergewicht hatte sich verschoben. An erster Stelle standen nunmehr Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, gefolgt von der Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, der Arbeitslosenversicherung mit Berufsförderung sowie der Unfallversicherung.
Am Ende des Jahres 2001 waren bei dem Landessozialgericht Niedersachsen 31 Richter tätig. Im Jahre 2001 waren 2.887 Verfahren neu eingegangen, ganz überwiegend Berufungen. Hierbei lag das Schwergewicht auf der gesetzlichen Rentenversicherung, an zweiter Stelle waren Angelegenheiten aus dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts zu bewältigen, gefolgt von Rechtsstreitigkeiten aus der Unfallversicherung. Demgegenüber war die Anzahl der Streitigkeiten aus dem Gebiet der Kriegsopferversorgung auf 78 zurückgegangen.
Im Landessozialgericht Bremen waren im Jahre 2001 neben Altbeständen 322 Neueingänge zu bearbeiten. Die Verfahren waren am Ende des Jahres auf 6 Richter aufgeteilt, während in den ersten zehn Monaten nur 5 Richter tätig waren. Im Vordergrund standen auch hier die Streitigkeiten auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch war der Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fast gleichwertig vertreten, und erst an dritter Stelle bedeutsam war das Rechtsgebiet der Arbeitsförderung. Lediglich noch 9 Fälle aus dem Versorgungsrecht wurden im zweiten Rechtszug anhängig.
Das zum 1. April 2002 errichtete gemeinsame Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nach dem Staatsvertrag der beiden Bundesländer seinen Sitz in Celle. In Bremen besteht eine Zweigstelle, die zunächst mit zwei Senaten besetzt war. Zum 1. Juli 2006 wurde durch gemeinsame Anordnung der Landesjustizverwaltungen Niedersachsens und Bremens ein dritter Spruchkörper in der Zweigstelle in Bremen eingerichtet. Am 1. September 2009 ist schließlich ein vierter Senat an der Zweigstelle hinzugekommen, so dass das Landessozialgericht nunmehr über elf Senate in Celle und vier Senate in Bremen verfügt. Ende 2010 waren am Landessozialgericht insgesamt 56 Richter/innen tätig, davon 16 Frauen.
Seit der zum 1. Januar 2005 neu hinzugekommenen Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Sozialhilfe (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsrecht hat sich der rechtliche Schwerpunkt der eingehenden Verfahren erneut verlagert. So ist allein der Anteil der beim Landessozialgericht neu eingehenden Verfahren, in denen um Arbeitslosengeld II gestritten wird, inzwischen auf mehr als ein Drittel der jährlichen Gesamteingänge gestiegen, ein erheblicher Teil davon Beschwerden, gerade auch im einstweiligen Rechtsschutz. Außerdem sind die Rechtsgebiete des Krankenversicherungs- und Beitragsrechts, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung bei den Neueingängen weiterhin stark vertreten.