Pressemitteilung
"Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten."
Entscheidung im Volltext: L 2 R 438/13 ER - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de -
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erstellt am: 17.12.2013