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Betroffener muss Hilfsbedürftigkeit bei SGB II-Bezug nach einem Hausverkauf lückenlos offenlegen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Betroffener muss Hilfebedürftigkeit bei SGB II-Bezug nach einem Hausverkauf lückenlos offenlegen"

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Beschluss vom 12. Januar 2015 - L 11 AS 1310/14 B ER,veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Hildesheim

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2015

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