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Krankenkasse muss nicht für Gesundheitstourismus in der Türkei aufkommen

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Krankenkasse muss nicht für Gesundheitstourismus in der Türkei aufkommen"

Entscheidung im Volltext: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 284/17, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Oldenburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2017

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