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Wegeunfall auch, wenn wegen winterlicher Straßenverhältnisse statt des üblichen Berufsweges ein längerer Weg ausgewählt wird

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Wegeunfall auch, wenn wegen winterlicher Straßenverhältnisse statt des üblichen Berufsweges ein erheblich längerer Weg von einem dritten Ort aus gewählt wird"

Entscheidung im Volltext: L 3 U 50/12 , veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Vorinstanz: Sozialgericht Lüneburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2015

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