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Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlung

Das Sozialgericht Hildesheim hat im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes eine Krankenkasse verpflichtet, zugunsten eines familienversicherten 1993 geborenen Kindes die Zusage zu erteilen, dass die erforderliche kieferorthopädischen Behandlung durch den bisherigen Behandler zu ihren Lasten durchgeführt werden kann.
Der behandelnde Facharzt für Kieferorthopädie hatte seine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung ("Kassenzulassung") zum 30. Juni 2004 zurückgegeben

 

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