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Hartz IV – Einsatz von Einkommen und Vermögen

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Beschluss des Sozialgericht Aurichs vom 24. Februar 2005 – S 15 AS 11/05 ER

Normen:
SGB II § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 2

Suchworte: Arbeitslosengeld II - Vermögen – Kraftfahrzeug

Leitsatz:
Ein Mittelklassewagen mit durchschnittlicher Motorisierung und ohne besonderen Luxus, der sich bereits vor der Arbeitslosigkeit im Eigentum des Arbeitslosen befand, ist ein angemessenes Kraftfahrzeug im Sinne des SGB II und damit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Auf den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs kommt es dabei nicht an.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

 

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Beschluss des Sozialgerichts Aurich vom 8. Februar 2005 – S 25 AS 6/05 ER

Normen: SGB II § 11, SGB II § 41 Abs. 1 Satz 3, SGB VIII § 39 Abs. 6

Suchworte: Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Leistungszeitraum, Pflegegeld, Unterkunftskosten

Leitsatz: Kindergeld von Pflegekindern ist bei der Einkommensberechnung nach dem SGB II nur in Höhe des anrechnungsfreien Anteils i.S. von § 39 Abs. 6 SGB VIII in Ansatz zu bringen.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

 

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