Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Beschluss des Sozialgerichts Aurich vom 10. Februar 2005 - S 15 AS 3/05 ER
nichtamtlicher Leitsatz:
Zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs zwischen den Vermögensanrechnungsvorschriften (§ 12 SGB II) und den Bestimmungen über die Berechnung der Unterkunftskosten (§ 22 SGB II) ist die Angemessenheit der Heizkosten eines nach § 12 Abs. 3 Ziffer 4 geschützten Hauses grundsätzlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche zu prüfen.
Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.