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SGB II – Eheähnlichen Gemeinschaft / Hilfe für hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg 26.05.2005 - S 47 AS 226/05 ER

Gemeinsamer Kauf und Bewohnung eines kleinen Reihenhauses indiziert eheähnliche Gemeinschaft

Normen: SGB II § 7 Abs. 3, § 9 Abs 2

Suchworte: Eheähnliche Gemeinschaft

nichtamtlicher Leitsatz:
Wird mit dem früheren Partner einer Wohngemeinschaft ein kleines Reihenhaus erworben durch Eingehung erheblicher Verbindlichkeiten und das Haus gemeinsam gewohnt, so ist es Sache des Hilfesuchenden plausible Gründe dafür darzulegen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht (mit VGH Mannheim FEVS 48, 29).

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

 

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Beschluss des Sozialgerichts Oldenburg 30.05.2005 - S 2 SO 49/05 ER

Suchworte: Haushaltshilfe

Normen: SGB II § 1 Satz 4 Nr. 5; § 23; § 5 Abs. 2SGB XII § 21; § 27 Abs. 3;

nichtamtlicher Leitsatz:
Für die früher in § 11 Abs. 3 BSHG und nunmehr in § 27 Abs. 3 SGB XII vorgesehene Hilfe für hauswirtschaftliche Tätigkeiten besteht eine Regelungslücke dann, wenn der behinderte Hilfesuchende erwerbsfähig ist und Leistungen nach dem SGB II erhält. Denn dann kann er Leistungen lediglich nach § 23 SGB II als Darlehen erhalten. Diese Reglungslücke wird durch ein erweiterndes Verständnis von § 61 Abs. 5 Nr. 4 SGB XII geschlossen.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orienterung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

 

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