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Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen dissoziativer Identitätsstörung

Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. April 2006 - L 13 VG 4/04

Vorinstanz: SG Oldenburg - S 16 V 317/99

Normen: § 1 Abs. 1 OEG, § 6 Abs. 3 OEG, § 15 KOVVfG

Suchworte: dissoziative Identitätsstörung, posttraumatische Belastungsstörung, sexueller Missbrauch, ursächlicher Zusammenhang

nichtamtliche Leitsätze:

  1. Sexueller Missbrauch in der Kindheit kann zu dissoziativen Störungen bzw. posttraumatischen Syndromen führen. Dies ergibt sich u.a. aus Nr. 71 der "Anhaltspunkte".
  2. Bei Vorliegen einer dissoziativen Identitätsstörung können unvollständige und sogenannte verzögerte Erinnerungen häufig angetroffen werden, ohne dass eine solche Verzögerung als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit angesehen werden kann. Eine Anwendung des § 15 KOVVfG ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 13 VG 4/04 (OEG - dissoziative Identitätsstörung)

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