Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen dissoziativer Identitätsstörung
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. April 2006 - L 13 VG 4/04
Vorinstanz: SG Oldenburg - S 16 V 317/99
Normen: § 1 Abs. 1 OEG, § 6 Abs. 3 OEG, § 15 KOVVfG
Suchworte: dissoziative Identitätsstörung, posttraumatische Belastungsstörung, sexueller Missbrauch, ursächlicher Zusammenhang
nichtamtliche Leitsätze:
- Sexueller Missbrauch in der Kindheit kann zu dissoziativen Störungen bzw. posttraumatischen Syndromen führen. Dies ergibt sich u.a. aus Nr. 71 der "Anhaltspunkte".
- Bei Vorliegen einer dissoziativen Identitätsstörung können unvollständige und sogenannte verzögerte Erinnerungen häufig angetroffen werden, ohne dass eine solche Verzögerung als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit angesehen werden kann. Eine Anwendung des § 15 KOVVfG ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.
Entscheidung im Volltext: L 13 VG 4/04 (OEG - dissoziative Identitätsstörung)