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Vermutung des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3a SGB II)

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER

Vorinstanz:
SG Hildesheim - S 23 AS 238/06 ER

Normen: § 7 Abs. 3a SGB II

Suchworte: eheähnliche Gemeinschaft, Einstandsgemeinschaft

nichtamtliche Leitsätze:

  1. Der Gesetzgeber hat bei der Neuformulierung von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II im Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 an den tradierten Begriffsinhalt der Einstandsgemeinschaft, wie er sich aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ergibt, angeknüpft und wollte diesen ausweislich der Gestzesmaterialien nicht verändern.
  2. Leistungsträger sind für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der nunmehr in § 7 Abs. 3 a SGB II normierten Vermutungsregelung beweispflichtig.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 9 AS 349/06 (Vermutungsregelung nach § 7 Abs 3a SGB II)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2006
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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