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SGB II - Kostenlose Verpflegung bei stationärem Aufenthalt als zu berücksichtigendes Einkommen

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. Januar 2007 (L 13 AS 14/06 ER)

Vorinstanz: Sozialgericht Oldenburg (S 46 AS 1333/06 ER)

Normen: Alg II-V § 2 Abs 4, Alg II-V § 2 b, SachBezV § 1, SGB II § 11 Abs 1 Satz 1, SGB II § 13 Nr 1

Suchworte: Alg II, Anrechnung, Arbeitslosengeld II, Einkommen, Einkommensanrechnung, Geldeswert, kostenlos, kostenlose Verpflegung, Mehrbedarf, Sachbezugsverordnung, Verpflegung

Nichtamtliche Leitsätze:

  1. Bei der kostenlosen Verpflegung eines nicht erwerbstätigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II während eines stationären Aufenthaltes handelt es sich um Einnahmen in Geldeswert, die als Einkommen iSd § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen sind.
  2. Der in §§ 2 b, 2 Abs 4 Alg II-V für die Bestimmung des Einkommenswertes vorgesehene uneingeschränkte Verweis auf die Sachbezugsverordnung hält sich nicht im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 13 Nr 1 SGB II.
  3. Die Einkommensanrechnung kann bei ermächtigungskonformer Auslegung nicht über den Betrag hinausgehen, der in der Regelleistung für Verpflegung angesetzt ist. Hierbei ist ein etwaiger Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung zu berücksichtigen.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 13 AS 14/06 ER - Verpflegung bei stationärem Aufenthalt

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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