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Übernahme der Kosten einer Schülermonatskarte nach dem SGB II bzw. SGB XII

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2007 (L 7 AS 666/07 ER)

Vorinstanz: Sozialgericht Lüneburg (S 24 AS 1132/07 ER)

Normen:
SGB II § 5, SGB XII § 73

Suchworte:
Schulbeförderungskosten, sonstige Lebenslage

Nichtamtlicher Leitsatz:

Ist der Besuch der 11. Schulklasse beim nächstgelegenen, 22 km entfernten Gymnasium nur bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich, kann gegen den Sozialhilfeträger gemäß § 73 SGB XII ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Monatskarte bestehen. Der Einsatz öffentlicher Mittel zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten ist im Sinne dieser Vorschrift gerechtfertigt, um die Teilhabechancen an der schulischen Ausbildung für Jugendliche aus armen Haushalten zu fördern.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 7 AS 666/07 ER - SGB II - Schülermonatskarte

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.01.2008
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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