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Präsidenten der Landessozialgerichte: Aufwärtstrend bei Hartz IV-Eingängen ungebrochen

Konferenz der
Präsidentinnen und Präsidenten
der Landessozialgerichte

Rotenburg/Wümme, 21. Mai 2008

P r e s s e m i t t e i l u n g

Zum Abschluss der diesjährigen Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat die Präsidentin des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen, Monika Paulat, zugleich Sprecherin aller 14 LSG-Präsidenten, auf die im Vergleich zum Vorjahr erneut fast in allen Bundesländern gestiegenen Eingänge im Bereich der Hartz IV-Verfahren hingewiesen.

In diesem Jahr richtete das LSG Niedersachsen-Bremen den Erfahrungsaustausch unter den Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Sozialgerichte der Bundesländer aus, zu dem traditionell auch der Präsident des Bundessozialgerichts eingeladen ist. Dieses Jahr nahm erstmalig der neue Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch teil.

Präsidentin Paulat hatte ihre Präsidentenkollegen ins nördliche Niedersachsen nach Rotenburg/Wümme eingeladen. Zu Tagungsbeginn begrüßte der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann die Tagungsteilnehmer anlässlich eines gemeinsamen Abendessens in Rotenburg. Für die niedersächsische Sozialgerichtsbarkeit kündigte der Justizminister weitere personelle Unterstützung angesichts der dortigen besonderen Belastungssituation an. Der bremische Senator für Justiz und Verfassung Ralf Nagel, der zugleich auch Senator für Wirtschaft und Häfen ist, empfing die Präsidentinnen und Präsidenten am Dienstagabend zu einem gemeinsamen Abendessen im Bremer Rathaus.

Auf dem umfangreichen Tagungsprogramm der Konferenzteilnehmer stand in diesem Jahr u. a. ein erster Erfahrungsaustausch zu den zum 1. April 2008 in Kraft getretenen zahlreichen Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes. Eine erste Bewertung der Neuregelungen hat bereits zahlreiche Auslegungsprobleme zu Tage treten lassen; die konkreten Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen für die richterliche Praxis bleiben abzuwarten. Sollten die Neuregelungen tatsächlich zu der vom Gesetzgeber beabsichtigten Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit führen, so dürfte diese entlastende Wirkung nach Einschätzung der LSG-Präsidenten mehr für die Landessozialgerichte als für die Sozialgerichte zu erwarten sein.

Soweit durch die Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) für bestimmte Verfahren nunmehr ab dem 1. April 2008 eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte begründet worden ist (§ 29 Abs. 2 bis 4 SGG neuer Fassung), wird der mit der Bearbeitung dieser Verfahren zusätzlich anfallende erhöhte Arbeitsaufwand von den bisherigen Personalbedarfsberechnungen der Justizverwaltungen der Länder nicht erfasst. Die Konferenzteilnehmer sprachen sich daher mehrheitlich dafür aus, diese Verfahren in der Bewertung mit einem zeitlichen Zuschlag zu versehen.

Die Tagungsteilnehmer begrüßten zudem eine Beteiligung der Landessozialgerichte am Einstellungsverfahren für den juristischen Nachwuchs, wie sie in einzelnen Bundesländern bereits praktiziert wird, und tauschten sich über die deutlich unterschiedliche Praxis der Justizverwaltungen in den einzelnen Bundesländern bei der Einstellung der Assessorinnen und Assessoren für die Sozialgerichtsbarkeit aus.

Zum Stand der Hartz IV-Verfahren berichteten die Präsidenten und Präsidentinnen über einen – außer im Saarland – weiteren deutlichen Anstieg der Hartz IV-Verfahren im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere in der ersten Instanz. Auch wenn in anderen Rechtsgebieten der Sozialgerichtsbarkeit teilweise ein leichter Eingangsrückgang zu verzeichnen ist, sind die bereits in den Vorjahren kontinuierlich gestiegenen Eingangszahlen der deutschen Sozialgerichte damit insgesamt noch weiter angestiegen. So verzeichneten z.B. die sächsischen Sozialgerichte im letzten Jahr einen Anstieg der Eingänge im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende um ca. 70 %, in Sachsen-Anhalt um 22 % bei allen erstinstanzlichen Hartz IV-Verfahren. In Berlin-Brandenburg erreichte die Anzahl der Hartz IV-Eilverfahren im letzten Jahr mit ca. 6.650 Verfahren einen bundesweiten Spitzenwert. Beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stiegen die Eingänge in 2. Instanz im gleichen Zeitraum um 19 %. Auch die Prognosen der Eingangsentwicklung für 2008 deuten nach Aussagen der Konferenzteilnehmer bisher auf einen ungebrochenen Aufwärtstrend aufgrund der Hartz IV-Verfahren hin.

Angesichts dieser kontinuierlich steigenden Eingänge verzeichnen alle Bundesländer – wiederum mit Ausnahme des Saarlandes – ein Anwachsen des Bestandes an noch unerledigten Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit. Die Tagungsteilnehmer berichteten in diesem Zusammenhang über die sehr unterschiedliche Personalsituation der Sozialgerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesländern. Soweit die Sozialgerichte verstärkt worden sind, sind hierzu in den alten Bundesländern überwiegend Neueinstellungen erfolgt, während in den neuen Bundesländern zu einem Großteil mit Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten (und ggf. der Staatsanwaltschaft) reagiert worden ist.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen
Pressestelle@lsg.niedersachsen.de
Tel.: 05141 / 962-220

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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