Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II
Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. März 2008 – Az. L 13 AS 7/06
(nicht rechtskräftig, Revision beim Bundessozialgericht anhängig unter B 14 AS 49/08 R)
Vorinstanz: S 45 AS 620/06 – Sozialgericht Oldenburg
Normen: § 11 Abs. 1 SGB II, § 12 SGB II, § 13 Satz 1 Nr. 1 SGB II, § 2 Abs. 3 Alg II-V, § 3 Abs. 3 Alg II-V, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 5 SGB II, § 9 Abs. 1 SGB II
Suchworte: Anrechnung, Einkommen, einmalige Einnahme, Ermessen, Steuererstattung, unbestimmter Rechtsbegriff, Vermögen, Zufluss, Zuflusstheorie
nichtamtliche Leitsätze:
- Eine Steuererstattung ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II.
- Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass nicht verbrauchtes Einkommen sich bereits nach Ablauf des Zuflussmonats in Vermögen umwandelt.
- Die rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen bleibt zumindest für die Dauer von 6 Monaten während einer fortlaufenden, nicht durch eine Zäsur unterbrochenen Leistungsbeziehung unverändert. Als eine ausreichende Zäsur kann jedenfalls nicht schon der Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II angesehen werden.
- Der Zufluss einer werthaltigen Rechtsposition erfolgt in dem Zeitpunkt, in welchem unter Zugrundelegung einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der fragliche Vermögenswert zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht.
- Bei der Aufteilung des Einkommens auf einen "angemessenen Zeitraum" nach § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 ist eine gleichmäßige Aufteilung auf die in Betracht kommende Anzahl Monate, regelmäßig auf 6 Monate, längstens auf 12 Monate, erforderlich.
- Mit § 2 Abs. 3 Satz 2 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 wird der Behörde kein Ermessen eingeräumt; vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung eines "angemessenen Zeitraumes" um einen – gerichtlich voll überprüfbaren – unbestimmten Rechtsbegriff.
Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.
Entscheidung im Volltext: L 13 AS 7/06 (Steuererstattung)