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Arbeitslosengeld II: Zur Höhe der angemessenen Unterkunftskosten in Wilhelmshaven

Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2008

Vorinstanz: S 47 AS 238/08 - Sozialgericht Oldenburg

Normen: § 22 Abs. 1 SGB II

Suchworte: Kosten der Unterkunft, angemessen, Mietniveau, örtlicher Wohnungsmarkt, Produkttheorie, Wilhelmshaven

nichtamtliche Leitsätze:

  1. Auch umfangreiche Ermittlungen des Grundsicherungsträgers können eine ausreichende Grundlage für die Feststellung der Beschaffenheit des örtlichen Wohnungsmarktes sein (Anschluss an Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R -)
  2. Die Bestimmung von Durchschnittsmieten ist nicht geeignet, das örtlich angemessene Mietniveau abzubilden. Nach der Produkttheorie ist das örtlich angemessene Mietniveau anhand eines Quadratmeterpreises zu bemessen.
  3. Zu der Frage, wie vorzugehen ist, wenn der Grundsicherungsträger einerseits ein schlüssiges Konzept für die Beschaffenheit des örtlichen Wohnungsmarkts vorgelegt hat, dabei andererseits jedoch die Berechnung nach der Produkttheorie fehlerhaft erfolgt ist.

Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.

Entscheidung im Volltext: L 13 AS 210/08 (KdU Wilhelmshaven)

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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