Artikel-Informationen
erstellt am:
31.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010
Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 20. März 2009 - S 26 AS 528/09 ER
Das Sozialgericht Bremen hat es in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren für unzulässig erklärt, einen unstreitig mittellosen Hilfebedürftigen ausschließlich auf Leistungen einer Lebensmitteltafel zu verweisen. Die Bremer Arbeitsgemeinschaft BAgIS wurde daher zur darlehnsweisen Gewährung von Lebensmittelgutscheinen und eines Barbetrages verpflichtet, den der Antragsteller für die Begleichung des Fahrgeldes und die notwendigen Zuzahlungen bei notwendigen Arztbesuchen benötigt.
Normen: SGB II § 23 Abs. 1 Satz 1
Suchworte: mittellos, Lebensmitteltafel, Tafel
nichtamtlicher Leitsatz:
Zur Zulässigkeit des Verweises eines unstreitig mittellosen Hilfebedürftigen auf eine Lebensmitteltafel.
Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar.
Entscheidung im Volltext: S 26 AS 528/09 ER (Lebensmitteltafel)
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31.03.2009
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31.05.2010