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Rentenanpassung in Höhe von 0,25 % zum 1. Juli 2013 rechtmäßig

Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

"Rentenanpassung in Höhe von 0,25 % zum 1. Juli 2013 rechtmäßig."

Entscheidung im Volltext: L 2 R 306/14- veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2014

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