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Zweigstelle Bremen - Einschränkungen durch Corona-Virus

Für das Justizzentrum Am Wall sind umfassende Maßnahmen getroffen worden, um das Infektionsrisiko für alle Prozessbeteiligten und Besucher während der Sitzungen und des gesamten Aufenthalts im Justizgebäude so gering wie möglich zu halten.


Für den Zugang zum Justizzentrum am Wall gilt die 3G-Regel, d.h. nur gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte, genesene oder getestete Personen haben Zutritt zu dem Gebäude. Als Testnachweis gilt entweder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) eines Testzentrums, einer Ärztin oder eines Arztes oder einer Apotheke. Eine Testung im Justizzentrum unter Aufsicht ist nicht möglich.

Diese Regelung gilt für alle Personen, auch für Verfahrensbeteiligte, Prozessbevollmächtige, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher u.a. Soweit Personen mit Verfahrensbezug den 3G-Nachweis nicht erbringen, entscheiden die Vorsitzende Richterin oder der Vorsitzende Richter über den Zutritt.

Im Gerichtsgebäude des Justizzentrums Am Wall (JZAW), Am Wall 198, besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zugelassen sind nur medizinische Masken (OP-Maske, Masken des Standards "N95/N95" oder "FFP2").

Beim Betreten des Gebäudes werden Sie durch die Justizwachtmeister gebeten, sich die Hände zu desinfizieren. Außerdem bitten wir Sie um ihre Mitwirkung:

Prozessbeteiligte wie Zuhörer werden beim Betreten des Gerichtsgebäudes gebeten, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Hierzu liegen Formulare aus, die auszufüllen und in einen Kasten zu legen sind, der im Eingangsbereich bereitsteht. Das Formular wird außerdem als Anhang zu den Ladungen bereitgestellt. Die Mitteilung der Kontaktdaten ist freiwillig; sie soll dazu dienen, alle Personen im Falle der Infektion von anderen Prozessteilnehmern zu informieren. Die ausgefüllten Daten werden nach 3 Wochen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.

Die mündlichen Verhandlungen werden mit hinreichendem zeitlichen Abstand stattfinden, so dass nach Möglichkeit keine langen Wartezeiten auf den Fluren entstehen. Wir bitten Sie bei Aufruf der Sache zu Ihrem eigenen Schutz einzeln und mit gebotenem Abstand in den Gerichtssaal einzutreten. Die Sitzplätze in den Sitzungssälen sind so angeordnet, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 m gewahrt werden kann. Im Zuhörerbereich sind die Sitzplätze durch Herausnahme von Stühlen deutlich reduziert worden. Mehr Zuschauer als Sitzplätze werden nicht zugelassen.

Alle Oberflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Sitzungssäle werden nach jeder Sitzung gelüftet. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen hängt aber letztlich vor allem von dem umsichtigen Verhalten aller Beteiligten ab.


Erreichbarkeit

Das Landessozialgericht in Bremen ist z.Zt. telefonisch wie folgt erreichbar:

Mo.-Do. 9-12 Uhr und 13-15 Uhr

Fr. 9-12 Uhr

(0421) 361-4305

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Kontaktinformationen.


Eingeschränkte Erreichbarkeit der Rechtsantragstelle

Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie bitten, von persönlichen Vorstellungen in der Rechtsantragstelle Abstand zu nehmen. Reichen Sie Anträge bitte schriftlich über die bekannte Anschrift ein. Diese finden Sie auf den Anschreiben des Gerichts oder auf dieser Internetseite.

Für die Aufgabe von Eilanträgen bitten wir Sie, telefonisch Kontakt zu unserer Rechtsantragstelle aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren (0421) 361-16043.

Alle Formulare liegen an der Information aus und sind unter dem folgenden Link verfügbar:

Hinweise zur Einlegung von Rechtsmitteln


Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen. Für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten danken wir sehr!


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