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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit

Seit dem 01.05.2015 besteht bei dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und dem Sozialgericht Braunschweig in gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Seit dem 01.11.2015 ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation in gerichtlichen Verfahren über das EGVP auch für die weiteren Sozialgerichte in Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade möglich.

Der elektronische Rechtsverkehr wird eröffnet durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBL S. 367) in der jeweils aktuellen Fassung.

Seit dem 12.10.2023 steht mit dem „Mein Justizpostfach (MJP)“ ein kostenfreies Postfach als sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen zum MJP finden Sie hier:

[Flyer MJP.de]

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.mj.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums. Dort finden Sie zum Beispiel nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.

Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren können weiterhin nicht per E-Mail an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und die niedersächsischen Sozialgerichte gerichtet werden.

Der De-Mail-Dienst wird zum 30. November 2024 eingestellt. Der Empfang und Versand von De-Mails von der und an die Justiz wird dann nicht mehr möglich sein.


Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa beA, eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Die Safe- / bzw. Govello-ID und die XJustiz-ID der Gerichte der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit lauten:

Gericht

Safe- / bzw. Govello-ID

XJustiz-ID

Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen

safe-sp1-1423142694367-015769927

P6122

Sozialgericht Aurich

govello-1268220032653-000210438

P6117

Sozialgericht Braunschweig

govello-1272982110140-000216760

P6118

Sozialgericht Hannover

safe-sp1-1424933033933-015782853

P6128

Sozialgericht Hildesheim

safe-sp1-1424933886005-015782881

P6131

Sozialgericht Lüneburg

safe-sp1-1424948911263-015783484

P6134

Sozialgericht Oldenburg

govello-1271252124279-000214561

P6138

Sozialgericht Osnabrück

govello-1272442377994-000215897

P6330

Sozialgericht Stade

govello-1268822740976-000211057

P6140

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