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Mediation beim Güterichter

„Was ist das Güterichterverfahren?“

In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter dabei überwiegend der Methoden der Mediation.

„Mediation durch Güterichter – was ist das eigentlich?“

Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Mediation hat sich als besonders geeignete Form der Konfliktbearbeitung erwiesen. Es ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem speziell ausgebildete neutrale Vermittler ohne Entscheidungskompetenz – die Güterichter – die Parteien und ihre Rechtsanwälte dabei unterstützen, selbst eine eigenständige und einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses – bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete - Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.


"In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen,
die für alle Parteien akzeptabel oder sogar verlockend sein kann.
Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden."

Die Güterichter bedienen sich im Rahmen der Mediation eines bestimmten Gesprächsverfahrens, um die erstarrte Kommunikation zu beleben und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Durch das Sammeln und Widerspiegeln der ausgetauschten Ideen und Argumente wird dafür gesorgt, dass alle aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt werden. Über die Frage nach der Rechtslage hinaus können so weitere wesentliche Gesichtspunkte zur Sprache kommen. Einsparung von Zeit, Kosten und Arbeitsaufwand der Parteien sowie die Erhaltung und Wiederherstellung einer guten Kommunikation insbesondere in Dauerbeziehungen sind weitere Vorteile. Die Güterichter vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu.

„Welche Vorteile hat ein Güterichterverfahren gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?“

Das Güterichterverfahren kann für die Parteien im Vergleich zum streitigen gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:
Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht vielfach mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
Konflikte können durch Mediation oftmals zur höheren Zufriedenheit der Parteien gelöst werden als durch ein Gerichtsverfahren. Das verspricht eine Entlastung sowohl der Parteien als auch der Gerichte. Die Durchführung eines streitigen Verfahrens wird überflüssig.
Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
Durch das Güterichterverfahren können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
Im Güterichterverfahren kann vielfach sehr schnell ein Termin stattfinden.

"Und mein Rechtsanwalt?"
Die Rolle der Anwälte im Güterichterverfahren

Die Güterichter erteilen keinen Rechtsrat. Sie nehmen weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Das Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat aber auch im Rahmen des Güterichterverfahrens bzw. der Mediation beim Güterichter als eines von verschiedenen Entscheidungskriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert. Daher ist i.d.R. Voraussetzung für die Durchführung des Mediationsverfahrens, dass die Beteiligten anwaltlich vertreten sind.

"Das Güterichterverfahren – kann ich mir das überhaupt leisten?"
Nur ein Satz zu den Kosten

Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtskosten.

"Wie kann ich in meinem Verfahren das Güterichterverfahren in Anspruch nehmen?"

Das Güterichterverfahren ist freiwillig. Für die Durchführung einer Mediation durch einen Güterichter oder eine Güterichterin es wichtig, dass die Beteiligten anwaltlich oder z.B. durch einen Sozialverband vertreten sind. Das gilt nicht für Behörden. Sie können direkt mit dem zuständigen Richter oder der anderen Konfliktpartei Kontakt aufnehmen oder Ihnen wird von diesen die Durchführung eines Güterichterverfahrens vorgeschlagen.

„Was ist mit dem streitigen Verfahren?“
Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren damit beendet. In den letzten Jahren haben mehr als 75% der Mediationen zu einer Einigung der Beteiligten geführt. Scheitern die Einigungsbemühungen, wird das gerichtliche Verfahren wieder an die zunächst zuständigen Richter zurückgegeben. Diese führen das streitige Verfahren einfach weiter.

„Wo kann ich mich über das Güterichterverfahren informieren?“

Mediation beim Güterichter am LSG


Falls Sie weitere Fragen zum Güterichterverfahren am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen haben, können Sie sich gerne an die Güterichtergeschäftsstelle, Tel. (05141) 962-336 oder 305, wenden.

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